
Verzugszinsen berechnentagesgenau & gesetzeskonform
Wie viel Verzugszins steht dir auf eine überfällige Rechnung zu? Mit den gesetzlichen Sätzen für die Schweiz, Deutschland und Österreich — für Geschäfts- und Privatkunden.
Verzugszinsen
Land
Schuldner
Verzugszinssatz
11.27 %
p. a.
Verzugstage
0
Verzugszinsen
0,00 €
Gesamtforderung: 1.000,00 €
Rechtsgrundlage: §288 BGB — Verzugszinsen.
Quelle: Deutsche Bundesbank — Basiszinssatz, halbjährlich angepasst · Stand 2025-01-01.
Richtwert ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Abweichende Vereinbarungen, Mahnspesen und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Tageszählung linear (actual/365).
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So funktioniert der Rechner
- 1
Land und Schuldner wählen
Schweiz, Deutschland oder Österreich, und ob der Schuldner Unternehmen oder Privatperson ist.
- 2
Betrag und Daten eingeben
Offener Betrag, Fälligkeitsdatum und Zahlungs- bzw. heutiges Datum.
- 3
Verzugszinsen ablesen
Der Rechner zeigt Satz, Verzugstage, Zinsen und Gesamtforderung.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?
Deutschland: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (B2B, §288 Abs. 2 BGB) bzw. + 5 Prozentpunkte gegenüber Privatpersonen (§288 Abs. 1 BGB). Österreich: Basiszinssatz + 9.2 Prozentpunkte (B2B, §456 UGB) bzw. 4 % gegenüber Privatpersonen (§1333 ABGB). Schweiz: 5 % p. a. (OR Art. 104), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
In der Regel ab dem Tag nach Fälligkeit bzw. nach Verzugseintritt. In Deutschland tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis. Der Rechner zählt ab dem Fälligkeitsdatum.
Was ist der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz ist ein gesetzlicher Referenzzinssatz, der in Deutschland von der Deutschen Bundesbank und in Österreich von der OeNB halbjährlich (jeweils zum 1. Januar und 1. Juli) festgelegt wird. Auf ihn werden die Verzugszins-Zuschläge addiert.
Gilt das auch für die Schweiz?
In der Schweiz gibt es keinen Basiszinssatz für den Verzug: Der gesetzliche Verzugszins beträgt pauschal 5 % pro Jahr (OR Art. 104), sofern vertraglich kein höherer Satz vereinbart wurde.
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